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Akte Dürrwald
Schwarzbuch des WDR  
   
Einblicke in ein schlagzeilenträchtiges Unternehmen
   
   
Akte Dürrwald
Strafvereitelung im Amt
   
23. 04. 2013  

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Martin Andreae ,

ich habe Ihren Namen und Ihre Email von der Rechtsanwaltskammer Köln bekommen.

Bevor ich zu meinem eigentlichen Anliegen komme, zuerst eine kleine Aufstellung der Straftaten, die die Damen Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, dringend der Tat verdächtigt sind, begangen zu haben:

Mehrfache Einbrüche bei Journalisten in Auftrag gegeben zwecks illegaler Online-Überwachung ohne richterliche Erlaubnis.
Unterstützung und Förderung einer kriminellen Vereinigung, mit dem Anführer Christopher A. aus Brühl.
Unterstützung und Förderung von Sozialbetrug.
Vielfache Strafvereitelung im Amt. Im einzelnen wurde Polizei in Köln, Bonn und Bochum daran gehindert zu ermitteln, ausserdem verschiedene Staatsanwaltschaften.
Illegale Dauerüberwachung von Handys.
Erzwingen von Falschaussage des kölner Polizeipräsidenten.
Denunzieren von Journalisten und Verbreitung von Falschaussagen in mehreren 100 Fällen.
Illegales Mitlesen von Emails von Journalisten.

Nötigung mit Knastandrohung
Versuchte Freiheitsberaubung
Duldung von Prozessbetrug
Zahlreiche Gerichts,- und Protokollfälschungen

Darüber hinaus wurde Wählerbetrug begangen.

Ob auch Unterschlagungen begangen wurden wird zur Zeit noch untersucht.

Darüber hinaus sind weitere umfangreiche Straftaten in Vorbereitung.

Doch jetzt mein eigentliches Anliegen:

Seit Jahren recherchiere ich im Umfeld des WDR. Dabei habe ich Erstaunliches herausgefunden.

So wird unter anderem jede Art von Strafverfolgung im Umfeld des WDR den Staatsanwaltschaften untersagt.

Im Bereich Zivilprozesse ist es zwar möglich, einen Rechtsstreit zu führen, aber die Gewinnaussichten sind gleich null, wie mir mehrere Rechtsanwälte berichtet haben.

Sie können helfen Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Haben Sie schon einmal einen Rechtsstreit gegen den WDR oder eine seiner Töchter geführt ?

Melden Sie sich bei mir. Ich werde die Ergebnisse statistisch auswerten, um die Angelegenheit transparent zu machen.

Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).

Damit ist eine nicht unerhebliche Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.

Wie eine Beeinflussung der Richterschaft erfolgt sein könnte untersuche ich zur Zeit noch.

Gerne höre ich von Ihnen

Wolfgang Krapohl

Wolfgang Krapohl
50374 Erftstadt
Konrad Adenauer Str. 4
02235 9297991

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