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www.Cologne-info.de Akte Dürrwald

 

 

 

 

 

   
Akte Dürrwald
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Akte Dürrwald
Anonyme Briefe
   

Im Sommer des letzten Jahres wurden die ersten "anonymen Briefe", die ein unbekannter Schreiberling an verschiedene Kölner Veranstalter geschickt hatte, an mich weitergeleitet.

In den verschiedenen Briefen wurde ich auf die unterschiedlichste Art denunziert. In einem der Briefe wurde z. B. folgendes behauptet: "Der hat sich mit seiner Frau einen schönen Abend auf Ihre Kosten gemacht".

Es folgten weitere Details des Abends, der nur jemand wissen konnte, der selber anwesend war. Des weiteren war der Schreiber dumm genug, sich auf die verschiedenste Arten als Fotograf zu outen.

Da die Fotografen an diesem Abend alle zusammen in einer Ecke saßen, war die Auswahl der möglichen Schreiber eingeschränkt.

Liebe "Pläät", wer solch dilletantische Briefe schreibt und anonym verschickt und seine Identität noch nicht einmal zu vertuschen versucht , über den kann ich nur lachen.

"Wer sich zu Klugen gesellt, wird klug; wer sich mit Dummköpfen befreundet, ist am Ende selbst der Dumme".

 

Seit einiger Zeit verfolge ich verschiedene Webseiten von kölner Fotografen. Bei einigen Akteuren ist mir aufgefallen, dass irgendwann im Laufe der letzten Jahre ein gewisser Kariereknick festzustellen war.

Alles Fotografen, die ehemals recht gut im Geschäft waren, und auf einmal um Ihre Existenz kämpfen müssen.

Parallel dazu war mir aufgefallen dass eine berüchtigte Pläät überproportional gut im Geschäft war.

Kaum ein Roter Teppich, wo er nicht zu finden war. Meistens im Auftrag des Veranstalters.

Ich habe mir daraufhin seine Webseite nochmals angeschaut.

Auf Grund des Erfolges sollte man meinen, besondere fotografische Erlebnisse zu finden.

Aber Fehlanzeige. Im Großen und Ganzen würde ich von einer talentfreienen Zone reden.

Die ganze Seite ist extrem ichbezogen. Ich habe - Ich werde - Ich bin der Größte - Da wo früher drei Fotografen tätig waren, arbeite ich jetzt alleine.

Als Nachweis seiner herausragenden fotografischen Arbeiten, werden ein paar totgeblitzte Starportrais vorgezeigt.

Alles was ich sehe sind langweilige Fotos.

Also woher kommt der Erfolg ?

Ein erster Verdacht keimte. War das alles das Ergebnis von "anonymen Briefen" ?

Ich fing an erster Erkundigungen einzuholen. Ich fuhr nach Frankfurt, telefonierte mit Hamburg und Berlin. Danach ins Ruhrgebiet zu verschiedenen Veranstaltern. Fast überall das gleiche Ergebnis. Dort wo früher einmal die unterschiedlichsten Kollegen beschäftigt waren, tauchten irgendwann die ersten anonymen Briefe auf. Fast immer mit dem gleichen Resultat. Man trennte sich vom bisherigen Fotografen, um die zufällig eingehende Bewerbung eines anderen, immer der Gleiche, aufzugreifen.

Dieser unsägliche Fotograf hat auf diese Art und Weise eine Blutspur durch halb Deutschland gezogen.

Wenn jemand einen Club der Geschädigten gründen würde, hätte er jedenfalls viele Mitglieder.

Aber damit noch nicht genug.

Im Herbst des letzten Jahres reifte dann bei Ihm wohl die Einsicht, das er bei mir mit einzelnen Briefen nichts erreichen würde. Er suchte und fand Mitstreiter.

Man begann ab jetzt eine Art konzertierte Aktion gegen mich zu starten.

Eine Vielzahl von Schreibern bombardierten jeweils einen Veranstalter mit Briefen.

Liebe Kollegen, liebe Bildredakteure/innen und wer sonst noch so alles sich da beteiligt hat, Ihr habt da etwas Grundlegendes falsch verstanden.

Der WDR hat wohl Immunität gegenüber dem Strafgesetzbuch, aber das gilt natürlich nicht für das einfache Fußvolk.

Und für "Fremdarbeiter" schon einmal garnicht.

Ich darf einmal aus dem Strafgesetzbuch zitieren:
Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Mit der kriminellen Vereinigung befassen sich das Grundgesetz in einer abstrakten Verbotserklärung (Art. 9 Abs. 2 GG), das öffentliche Vereinsrecht, das die ordnungsbehördliche Umsetzung des Verbots und die Auflösung der kriminellen Vereinigung regelt (§ 3 VereinsG), und das Strafrecht (§ 129 StGB).

Der Tatbestand findet sich im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also Bandenkriminalität und Terrorismus.

Im deutschen Strafrecht ist sowohl die Bildung einer kriminellen Vereinigung als auch die Beteiligung an ihr in § 129 StGB unter Strafe gestellt.

Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.

Strafgesetzbuch (StGB)
Besonderer Teil

Zwanzigster Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden

§ 276 Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte
Wer ein Gerücht, von dem er weiß (§ 5 Abs. 3), daß es falsch ist, und das geeignet ist, einen großen Personenkreis zu beunruhigen und dadurch die öffentliche Ordnung zu gefährden, absichtlich verbreitet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Hat die Tat

1. eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens,

2. eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder

3. den Tod eines Menschen oder die schwere Körperverletzung ( § 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

 

Für mich persönlich ist am beruhigendsten die Tatsache, das es für die Rädelsführer noch einen kleinen Zuschlag von 1 bis 2 Jahren gibt.

Aber an die aussagebereiten Aussteiger ist auch gedacht.

Dass das alles in allem im Sinne eines Jupp Dummbaums geschieht ist mir schon klar.

Mich würde es noch nicht einmal wundern, wenn die Pläät sich einmal die Woche mit Onkel Jupp in einem Brühler Cafe treffen würde, um die Texte für die nächste Woche zu besprechen.

Lieber Jupp Dummbier, lassen Sie es mich mit einer alten Bauernweisheit sagen:

'Zeig mir deine Freunde und ich sag dir wer du bist'

Ich hoffe Sie haben einen guten Start in die neue Woche und noch viel viel Freude mit dem " flotten Dreier".

Ich glaube ganz ganz fest an Sie, und verbleibe mit den besten Grüssen

Wolfgang Krapohl